Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines:
Für unsere Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend, auch wenn der Besteller etwas Anderes vorschreibt.
Die Übernahme der Ware gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2. Angebot:
Unsere Angebote sind bis zur Auftragsannahme durch uns freibleibend und unverbindlich. Angaben über Maße, Gewichte, Mengen, technische Daten und Lieferzeiten sind unverbindlich. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und allen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Auftragserteilung:
Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Mündliche und telefonische Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Auch nach schriftlicher Bestätigung eines Auftrages behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund vor, wenn z.B. die Auskunft über den Auftraggeber ergibt, dass die Zahlungsfähigkeit gefährdet ist.
4. Preise:
Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich - wenn nicht anders angegeben - in Euro und exkl. Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Käufer. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage des Versands gültigen Preisen. Ein von uns zu vertretender Lieferverzug führt jedoch zu keiner Preiserhöhung. Etwaige Teuerungszuschläge und Preisnachlässe werden berechnet oder geändert, wenn sie unsere Zulieferanten ebenfalls berechnen oder ändern. Die Preise gelten ab jeweiligem Verkaufshaus bzw. ab Werk und beinhalten nicht die Verpackungs- und Frachtkosten.
5. Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Unbekannten Bestellern liefern wir nur per Nachnahme. Werden uns nach erfolgter Lieferung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, steht uns das Recht zu, sofortige Barzahlung, ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen. Für den Zahlungsverzug stellen wir ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Rechnung. Zins- und Diskont-Rechnungen sind sofort netto zahlbar. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht seitens des Bestellers/Käufers ist ausgeschlossen, außer wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist.
6. Lieferung:
Die Lieferung erfolgt in jedem Falle unfrei auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet. Die Zurücknahme von Kannen und Dosen ist ausgeschlossen
Bei Verzögerungen der Versendung aus Gründen die beim Besteller liegen, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Allfällige daraus resultierende Lagerungskosten (nach Gefahrenübergang) sind jedenfalls vom Besteller zu tragen. Versicherungen gegen Versandrisiken aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers vorgenommen.
Die Lieferfristen und -termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Käufer. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder der unserer Vorlieferanten liegen, wie zB höhere Gewalt, Streik, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile.
Bei Lieferverzögerungen bei unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten verlängert sich unsere Lieferfrist ebenfalls um einen angemessenen Zeitraum. Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten bei unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich ist, sind wir berechtigt, ohne Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
7. Pfandgebinde:
Stahlflaschen, Eisenfässer und dergleichen werden von uns ab Übernahme bis zum 31.12. des Folgejahres gegen Leistung des jeweils gültigen Pfandeinsatzes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Innerhalb der Nutzungsdauer darf das Gebinde nur mit unseren Produkten befüllt und bestimmungsgemäß verwendet werden. Nach Ablauf der Nutzungsdauer ist das Gebinde innerhalb von 14 Tagen zurückzustellen. Bei Rückgabe beschädigter bzw. verunreinigter Gebinde verrechnen wir den Pfandeinsatz zzgl. einer Konventionalstrafe in Höhe von EUR 100,-. Stellt der Nutzer das Gebinde - aus welchem Grund auch immer - nach Ablauf der unentgeltlichen Nutzungsdauer innerhalb von 14 Tagen nicht zurück, verrechnen wir den zum Rückgabestichtag geltenden Kaufpreis als pauschalierten Schadenersatz. Es gelten jeweils die von uns veröffentlichten Preise.
8. Mängelrügen:
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie Rügen bei erkennbaren und bei offensichtlichen Mängeln sind unverzüglich schriftlich per Email (office@schiessl.at) an uns zu richten. Eine nach Art und Menge zur gründlichen Untersuchung taugliche Probe der beanstandeten Lieferung ist sofort an uns zu übersenden.
9. Gewährleistung:
a) Für die von uns im Rahmen unseres Verkaufsprogrammes gelieferten Kälte-und Klimaanlagenbedarfsprodukte leisten wir Gewähr für die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung des Kaufgegenstandes.
b) Die Gewährleistung besteht nach unserer Wahl entweder in der Reparatur des Kaufgegenstandes oder dem unentgeltlichen Ersatz (Austausch) der beanstandeten Teile durch Lieferung von Neu- oder Austauschteilen, sofern sich der Kaufgegenstand nach Überprüfung bei uns als mangelhaft erwiesen hat. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir nicht innerhalb angemessener Frist in der Lage sind, unsere Gewährleistungsverpflichtung durch Reparatur oder Austausch zu erfüllen. Für Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung (auch Veranlassung einer Reparatur durch Dritte etc.) kommen wir nur dann auf, wenn unsererseits hierzu eine schriftliche Zustimmung erteilt wurde. Ein derartiger Kostenersatz ist jedenfalls mit der doppelten Höhe des Kaufpreisbetrages des mangelhaften Kaufgegenstandes begrenzt. Keinesfalls leisten wir Gewähr bei Nichteinhaltung der vorgesehenen Betriebs- und/oder Bedienungsanleitungen, für fehlerhafte Montage, Einsatz unter außergewöhnlichen Bedingungen oder Betriebsverhältnissen, schlechter Instandhaltung, schlechte oder ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ausgeführte Reparaturen oder Änderungen durch eine andere Person als uns oder unsere Beauftragten sowie normaler Abnützung.
c) Vorwegaustausch:
Erfolgt durch uns innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Austausch des beanstandeten Kaufgegenstandes, so ist darin keinesfalls ein Anerkenntnis eines Mangels und/oder der Eigenhaftung zu sehen. Der Austausch erfolgt insoweit vorerst lediglich aus Kulanzgründen.
10. Schadenersatzansprüche:
Schadenersatz leisten wir bei sonstigem Ausschluss nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wobei die Höhe der Ersatzleistung mit dem doppelten Betrag des Kaufpreises des mangelhaften Kaufgegenstandes begrenzt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden.
11. Garantie:
Garantieleistungen für von uns gelieferte Gegenstände des Kühlanlagenbedarfes erfolgt nur im Rahmen der Garantiezusagen des jeweiligen Herstellers, wobei für die Anerkennung oder Ablehnung der Garantieleistung die Entscheidung des Herstellers maßgebend ist.
12. Rücksendungen:
Rücksendungen oder Umtausch können nur mit unserer Einwilligung erfolgen. Die Sendungen müssen frachtfrei an die Stelle erfolgen, die wir angeben. Gutschriften, gleich welcher Art, werden nicht zurückerstattet, sondern mit künftigen Lieferungen verrechnet. Rechnungen für Reparaturen sind sofort netto zahlbar.
13. Eigentumsvorbehalt:
Die Lieferungsgegenstände gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den gesamten Kaufpreis sowie alle sonstigen Forderungen aus dem Verkauf (Zinsen, Mahnspesen etc.) getilgt hat. Die Hereinnahme von Wechseln gilt insoweit nicht als Bezahlung. Die Liefergegenstände bleiben sohin - auch in verarbeitetem Zustand - bis zum Eingang der genannten Zahlungen unser Eigentum. Verpfändung, Sicherungsübereignung und dergleichen ist, solange die Ware nicht voll bezahlt ist, unzulässig. Aus etwaigem Wiederverkauf der Ware an Dritte erzielte Forderungen gelten bis zur vollständigen Bezahlung als an uns abgetreten, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Dies gilt auch für von uns gelieferte Waren, die durch Weiterverarbeitung komplettiert zu einer wirtschaftlichen Einheit geworden sind. Bei Waren, die bereits im Gebrauch waren, oder die als Sonderausführung von der handelsüblichen Norm abweichen, kann bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder evtl. Rücknahme wegen Dispositionsänderung des Käufers nur der Wert gutgeschrieben werden, der bei bestmöglicher Verwertung nach Abzug von Umarbeitungskosten verbleibt. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Waren mit Sorgfalt vor Verderb, Diebstahl, Feuer und sonstigem Schaden zu bewahren.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Salzburg. Für die vertragliche Beziehung gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes (z.B. IPRG, Rom I-VO etc.) und des UN Kaufrechtes. Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. die übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
15. Zustimmung:
Die mit den Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc.) werden von uns elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Der Vertragspartner erklärt dazu sein Einverständnis.