DER PHASE-DOWN UND
DIE KÄLTEMITTEL-VERBOTE
- gilt nur für ungebrauchte (neue) HFKW und umfasst keine recycelten
oder wieder aufgearbeiteten HFKW und auch keine HFO.
Die untenstehenden Grafiken bieten eine detaillierte Übersicht und beziehen sich auf neue Einrichtungen sowie die Instandhaltung & Wartung.
Sie sind nach folgenden Kategorien gegliedert:
- Ortsfeste Kälteanlagen
- Ortsfeste Kühler/Chiller
- Monoblöcke
- Mono- und Multi-Split
Die gesamte PDF-Datei können Sie direkt hier downloaden:
Kältemittel Phase-Down Diagramme
Verordnung (EU) 2024/573
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Fragen zur Auswirkung des Kältemittel Phase-Downs
Die Wartung bestehender Anlagen kann durch die eingeschränkte Verfügbarkeit bestimmter Kältemittel erschwert werden. Es ist wichtig, rechtzeitig auf alternative Kältemittel umzusteigen und das Wartungspersonal entsprechend zu schulen.
Die Umstellung auf alternative Kältemittel bringt zunächst Kosten für die Anschaffung neuer Kältemittel und mögliche Anpassungen an bestehenden Anlagen mit sich. Investitionen in moderne Technologien können jedoch langfristig zu Kosteneinsparungen führen, da neue Anlagen oft energieeffizienter sind und niedrigere Betriebskosten haben. Die Nutzung umweltfreundlicher Kältemittel trägt nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei, sondern verbessert auch die Umweltbilanz des Unternehmens. Mit einer vorausschauenden Planung lässt sich die Umstellung wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll gestalten.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und Expertise in der Entwicklung maßgeschneiderter CO2-Anlagen sind wir der optimale Ansprechspartner. Wir bieten hochwertige Produkte wie R744-Verdichter und Kältekomponenten sowie umfassende Dienstleistungen, darunter Beratung, Planung und Installation. Schiessl gewährleistet höchste Qualität und Zuverlässigkeit, indem nur Komponenten namhafter Hersteller verwendet werden. Mit einem spezialisierten Expertenteam und technischem Support sorgt Schiessl für sichere und effiziente CO2-Anwendungen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Häufigkeit der Dichtheitskontrollen
Die unten zum Download stehende PDF beinhaltet eine Tabelle 3, in der die Grenzwerte berechnet wurden, ab denen Anlagen alle 12 Monate, alle 6 Monate oder vierteljährlich geprüft werden müssen. Diese Angaben gelten für nicht hermetisch geschlossene Anlagen ohne Leckageerkennungssystem. Ist ein Leckageerkennungssystem vorhanden, verdoppeln sich die Prüfintervalle gemäß den Tabellen 1 und 2.
Die in der Tabelle aufgeführten GWP-Werte basieren auf der aktuellen F-Gase-Verordnung bzw. wurden aus diesen Werten berechnet.
Hinweis: Anlagen, die einen Grenzwert von 500 t CO₂-Äquivalent oder 100 kg HFO überschreiten, müssen gemäß F-Gase-Verordnung mit einem Leckageerkennungssystem ausgestattet sein.
Die PDF-Datei können Sie direkt hier downloaden:
Häufigkeit der Dichtheitskontrollen
mit Tabellen