Rechtswidriger Verkauf von Split-Klimageräten an Endverbraucher

In den warmen Sommermonaten wächst bei vielen Endverbrauchern der Wunsch nach einer Klimaanlage für ihre Wohnräume. In diversen Online-Shops bei Diskontern und Baumärkten findet man auch schnell vermeintlich günstige Angebote. Was viele der Endverbraucher nicht wissen: Den Einbau von Split-Klimaanalgen darf der Kunde nicht selbst vornehmen, dies ist nur F - Gas zertifizierten Fachbetrieben mit der Gewerbeausübungsberechtigung im reglementierten Handwerk Kälte- und Klimatechnik erlaubt.

Klimageräte: Einbau nur von zertifizierten Fachbetrieben

Aus diesem Grund schreibt unter anderem die europäische F-Gase-Verordnung vor, dass Split-Klimaanlagen nur verkauft werden dürfen, wenn der Käufer dem Händler schriftlich nachweist, dass das Gerät von einem zertifizierten Unternehmen, in Österreich zusätzlich mit der Gewerbeausübungsberechtigung im reglementierten Handwerk, Kälte- und Klimatechnik, eingebaut wird. Nicht F-Gas zertifizierte Unternehmen und nicht einschlägig Gewerbe-ausübungsberechtigte Firmen dürfen keine Kälte-, Klima- und Wärmepumpen-Anlagen installieren, nicht in den Kältemittelkreislauf eingreifen, nicht innerhalb des Kältemittelkreislaufes instand setzen bzw. reparieren.

Großteil der Online-Verkäufe von Klimaanlagen verstößt gegen geltendes Recht

Diskonter, Baumärkte und Online-Händler weisen zwar in der Regel – oft versteckt im Kleingedruckten – darauf hin, dass ein zertifizierter Fachbetrieb den Einbau vornehmen muss. Zum Teil findet man auch Formulierungen, dass der Kunde dies mit dem Abschließen des Bestellvorgangs bestätigt. Den in den Verordnungen geforderten schriftlichen Nachweis der Kundschaft kann ein solcher Hinweis jedoch in keiner Weise ersetzen. Insofern verstößt ein Großteil der Online-Verkäufe von Klimaanlagen gegen geltendes Recht. Gleiches gilt für viele Einkäufe im Baumarkt, wenn die Kunden den vielfach angebotenen Installationsservice nicht in Anspruch nehmen.

Auch uns sind einige Fälle bekannt, bei denen Endverbraucher eine Klimaanlage im Internet oder Baumarkt gekauft haben, dann jedoch keinen zertifizierten Fachbetrieb mit entsprechender Gewerbe-Ausübungsberechtigung finden, der ihnen diese Anlage einbauen will. Die ablehnende Haltung der Fachbetriebe ist nachvollziehbar, weil sie beim Einbau dieser Geräte aus unbekannter Quelle und von fragwürdiger Qualität mit unkalkulierbaren Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen konfrontiert werden könnten.

Endkunden sollten sich an Kälte-Klima-Fachbetriebe wenden

Wenn Kunden sich an zertifizierte Kälte-Klima-Fachbetriebe wenden, können sie sicher sein, dass:

  • sie kompetent beraten werden,
  • ihnen energieeffiziente und qualitativ hochwertige Markenprodukte angeboten werden,
  • alle Verordnungen und Gesetze eingehalten werden und
  • bei der fachmännischen Installation keine klimaschädlichen Treibhausgase entweichen.

Natürlich betrifft diese Thematik nicht nur Split-Klimaanlagen, sondern grundsätzlich alle Kälte-, Klima- und Wärmepumpen-Geräte und Anlagen

Gleiches gilt im Übrigen auch für die Elektroinstallation.
Elektrische Maschinen, wie z. B. Kälte-, Klima- und Wärmepumpen-Geräte und Anlagen dürfen nur von entsprechend gewerbeausübungsberechtigten Firmen und Personen elektrisch angeschlossen werden.

Unsere klare Forderung an den Handel ist, dass die Inanspruchnahme eines befugten Installationsservice durch den Endkunden verpflichtend, und nicht nur eine Empfehlung, vorgeschrieben wird.

Werden Geräte im Handel bzw. Online mit entsprechendem Installationsservice durch Fachbetriebe angeboten, verkauft und installiert, spricht rechtlich nichts dagegen.

Sollte ihnen jedoch ein beweisbarer Verstoß gegen geltendes Recht auffallen oder zugetragen werden, so besteht die Möglichkeit, dies mit entsprechenden Beweisen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen.

Quelle: ÖKKV Aussendung vom 01.08.2024

Schiessl Kältegesellschaft m.b.H. arbeitet ausschließlich mit zertifizierten Kälte-Klima-Fachbetrieben zusammen.

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