Rechtswidriger Verkauf von Split-Klimageräten an Endverbraucher

In diversen Online-Shops und Baumärkten findet man schnell vermeintlich günstige Angebote. Was viele nicht wissen: Den Einbau von Split-Klimageräten darf der Kunde nicht selbst vornehmen, dies ist nur zertifizierten Fachbetrieben erlaubt. Denn in den Klimageräten zirkuliert häufig ein treibhauswirksames Kältemittel, das bei unsachgemäßer Installation in die Atmosphäre entweichen kann, so in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Organisationen BIV, BFS, FGK und VDKF.

Klimageräte: Einbau nur von zertifizierten Fachbetrieben

Die europäische F-Gase-Verordnung als auch die nationale Chemikalienklimaschutzverordnung schreiben vor, dass Split-Klimageräte nur verkauft werden dürfen, wenn der Käufer dem Händler schriftlich nachweist, dass das Gerät von einem zertifizierten Unternehmen eingebaut wird. Der Händler muss diese Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahren und den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung stellen können.

 

Großteil der Online-Verkäufe von Klimaanlagen verstößt gegen geltendes Recht

Baumärkte und Online-Händler weisen zwar in der Regel – oft versteckt im Kleingedruckten – darauf hin, dass ein zertifizierter Fachbetrieb den Einbau vornehmen muss. Zum Teil findet man auch Formulierungen, dass der Kunde dies mit dem Abschließen des Bestellvorgangs bestätigt. Den in den Verordnungen geforderten schriftlichen Nachweis der Kundschaft kann ein solcher Hinweis jedoch in keiner Weise ersetzen. Insofern verstößt ein Großteil der Online-Verkäufe von Klimaanlagen gegen geltendes Recht. Gleiches gilt für viele Einkäufe im Baumarkt, wenn die Kunden den vielfach angebotenen Installationsservice nicht in Anspruch nehmen.

Den Fachverbänden der Kälte-/Klimabranche sind viele Fälle bekannt, bei denen Endverbraucher eine Klimaanlage im Internet oder Baumarkt gekauft haben, dann jedoch keinen zertifizierten Fachbetrieb finden, der ihnen diese Anlage einbauen will. Die ablehnende Haltung der Handwerksbetriebe ist nachvollziehbar, weil sie beim Einbau dieser Geräte aus unbekannter Quelle und von fragwürdiger Qualität mit unkalkulierbaren Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen konfrontiert werden könnten.

Endkunden sollten sich an Kälte-Klima-Fachbetriebe wenden

Mit zertifizierten Fachbetrieben kann der Kunde sicher sein, dass:

  • er kompetent beraten wird
  • alle Verordnungen und Gesetze eingehalten werden
  • qualitativ hochwertige Markenprodukte angeboten werden
  • die Installation fachmännisch durchgeführt wird
  • bei der Installation keine klimaschädlichen Treibhausgase entweichen

Die Robert Schiessl GmbH arbeitet ausschließlich mit zertifizierten Kälte-Klima-Fachbetrieben zusammen.

Die Organisationen BIV und VDKF (Bundesinnungs- bzw. der Wirtschaftsverband der Kälte-Klima-Fachbetriebe), FGK (Fachverband Gebäude-Klima e.V.) und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (Zertifizierungsstelle für Fachbetriebe) fordern die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer auf, verstärkt gegen den illegalen Handel mit Klimageräten vorzugehen, indem sie Händler auf die Einhaltung der Nachweispflicht kontrollieren und entsprechende Verstöße ahnden.
 

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