"Nur noch bis Jahresende:

Sichern Sie sich Ihre HFKW-Kältemittel zu den aktuellen Konditionen."

 
Aktuell stehen noch 31 % der ursprünglichen Menge zur Verfügung, doch ab 2025 sinkt die Quote auf nur noch 24 %. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Vorräte rechtzeitig aufzufüllen. Mit einer Vorratsplanung bis Ende 2024 sichern Sie sich stabile Preise und vermeiden teure Überraschungen im kommenden Jahr.
 

Die EU-F-Gase-Verordnung (EU-VO 517/2014) regelt den schrittweisen Abbau von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen), darunter auch einige Kältemittel, und sieht eine Reduktion der verfügbaren Menge dieser Stoffe vor. Ziel ist es, den Einsatz von klimaschädlichen Kältemitteln zu minimieren und damit die CO₂-Emissionen zu verringern. Dabei wird die verfügbare Menge an F-Gasen (ausgedrückt in CO₂-Äquivalenten) jährlich weiter reduziert.

Im Jahr 2024 liegt die Quote bei 31 % der ursprünglichen Menge, was bedeutet, dass nur noch 31 % der F-Gase-Menge von 2015 zur Verfügung steht. Ab 2025 reduziert sich diese Menge auf 24 %. Das betrifft vor allem Kältemittel der Gruppen A1 und A2(L), wie zum Beispiel R134a oder R410A. Das knappe Angebot ab 2025 könnte zu Preissteigerungen und Versorgungsengpässen führen, besonders für ältere Anlagen, die nicht auf neue Kältemittel umgerüstet werden können. Also ergreifen Sie jetzt die Initiative und sichern Sie sich Ihre Kältemittel zum aktuellen Marktpreis.


Quelle: Umweltbundesamt

Das EU-Amtsblatt können Sie hier direkt downloaden:

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Aktuelle Infos zur F-Gase-Verordnung

Das Inkraftreten der novellierten F-Gase Verordnung ist in Bezug auf die Planungssicherheit für die Hersteller, Kälte-/Klimafachbetriebe sowie für Betreiber und Investoren sehr wichtig. Hier finden Sie weitere Informationen: